Allgemeine Geschäftsbedingungen Tinta Tours

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reise- und Buchungsbedingungen Tinta Tours Erlebnisreisen Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und dem INTERNET REISEBÜRO TANJA ROY DELGADO als Vermittler und den Leistungsträgern (Veranstaltern).

Das INTERNET REISEBÜRO TANJA ROY DELGADO weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Verträge nicht mit dem INTERNET REISEBÜRO TANJA ROY DELGADO, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen, die auf Anforderung vom INTERNET REISEBÜRO TANJA ROY DELGADO über deren Service-Telefon vom Buchenden abgerufen werden können.

Das INTERNET REISEBÜRO TANJA ROY DELGADO nachfolgend TINTA TOURS. bezeichnet tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen und sonstiger touristischer Leistungen auf (Flüge, Hotelaufenthalte, Mietwagen, Pauschalreisen etc.) . Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

I. VERTRAGSINHALT Ihr Auftrag an uns, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Email (elektronischer Post) oder über Online-Dienste erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns oder den Reiseveranstalter jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Die Annahme durch uns kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Email (elektronischer Post) oder über Online-Dienste erfolgen. Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesandt wurden. Für Internet-Reservierungen gilt gesondert: TINTA TOURS stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die es erlaubt Fluginformationen abzufragen und Buchungen vorzubereiten. Sie erhalten lediglich eine vorläufige Buchungsbestätigung. Die zur Verfügungstellung der Daten erfolgt ohne Gewähr. Sie beauftragen TINTA TOURS mit Absenden der Buchung durch Anklicken des Knopfes „Jetzt reservieren“, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige damit zusammenhängende Leistung bei der angegebenen Fluggesellschaft zu vermitteln. TINTA TOURS haftet nicht für: -unmittelbare Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere aus einer fehlerhaft übermittelten oder verspäteten Auftragsbearbeitung entstehen, es sei denn, TINTA TOURS hat diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. -Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. -fehlerhafte Daten in der Datenbank. -mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.

II. HAFTUNG VON TINTA TOURS ALS VERMITTLER Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von TINTA TOURS gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer. ,

III. ZAHLUNGSMODALITÄTEN Die Zahlung der Leistung des Leistungsträgers erfolgt durch Überweisung. Bei allen Zahlungsarten gilt: Nach Zugang der Bestätigung bzw. Belastung des Kontos obliegt Ihnen eine umfassende Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Buchungsbestätigung. Es besteht die Pflicht, TINTA TOURS auf Unrichtigkeiten, Unstimmigkeiten und Fehler hinzuweisen. Wird ein solcher Hinweis unterlassen, so sind Sie nicht berechtigt, auf Grund der nicht gerügten Abweichungen vom Vertrag zurückzutreten. Die Versendung der Reisedokumente auf dem Postweg erfolgt ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr. TINTA TOURS übernimmt hierfür, insbesondere für den zufälligen Untergang, keinerlei Haftung. Das Vermittlungsentgelt, das wir für die Buchungen erhalten, ist im Preis der vermittelten Leistungen inbegriffen.

IV. UMBUCHUNG/RÜCKTRITT Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Fall von Rücktritt und Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass wir oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück berechnet TINTA TOURS die Stornobedingungen/Gebühren des jeweiligen Reiseveranstalters/Fluglinie sowie eine pauschalierte Umbuchungs-/Rücktrittsgebühr von Euro 50,- pro Person.

V. SONDER- UND CHARTERFLÜGE Sonder- und Charterflüge sind von TINTA TOURS vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten folgende besondere Bedingungen:
1. Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über TINTA TOURS möglich.
2. Bei allen Sonder- und Charterflügen müssen Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung.
3. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.
4. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Für den Rücktritt von einem Sonder- oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Veranstalters. TINTA TOURS berechnet für die Bearbeitung der Buchung und des Rücktritts sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt zusätzlich eine pauschale Rücktrittsgebühr von Euro 50,- . Die pauschalen Rücktrittsgebühren gelten das entgangene Vermittlungsentgelt und die entstandenen Aufwendungen von TINTA TOURS ab. Alle pauschalen Rücktrittsgebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens aufgrund seines Rücktritts unbenommen
5. Preisänderungen TINTA TOURS ist berechtigt , im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von TINTA TOURS bzw. der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung) ; behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben , wie z. B. Flughafengebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. TINTA TOURS ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren. TINTA TOURS hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.

VI. ZAHLUNG 1. Bei allen von TINTA TOURS vermittelten oder veranstalteten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung der Reise kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden.
2. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung jeweils gesondert angegeben. Falls die Leistung der Fluggesellschaft von Ihrer angefragten Leistung abweicht, ist TINTA TOURS berechtigt, innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme von diesem Sachverhalt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten
3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

VII. VERSICHERUNGEN Wir empfehlen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland.

VIII. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Wir verweisen hier insbesondere auf die links in unseren Seiten auf den sich der Reisende umfassend informieren kann Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. TINTA TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TINTA TOURS die Verzögerung zu vertreten hat 2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die Behörden besteht. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 1.b) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 3. Ausdrücklich vermittelte Drittleistungen sind nicht betroffen. 4. Haftungsbeschränkung für Körperschäden bei unerlaubter Handlung.

X. ABTRETUNGSVERBOT Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen TINTA TOURS an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmer durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

XI. FLUGZEITEN Soweit TINTA TOURS vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet TINTA TOURS nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von TINTA TOURS zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

XII. ANSCHLUSSFLÜGE Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

XIII. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBDINGUNG Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

XIV. GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand ist Bielefeld für Vollkaufleute, Personen die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben bzw. nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in das Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung unbekannt sind.

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