FAQs zur Reisedurchführung

FAQs zur Reisedurchführung

Vorneweg: Teilnahmevoraussetzungen in Zeiten von Corona

Der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes bzw. einer Genesung als Teilnahmevoraussetzung an unseren Reisen entfällt ab dem 7. April 2023. Mit diesem Schritt folgen wir den Vorgaben der deutschen Bundesregierung, die ihrerseits alle aus dem Infektionsschutzgesetz abgeleiteten Maßnahmen zum 7. April auslaufen lässt, sofern diese nicht bereits vorzeitig aufgehoben wurden.

Alle Gäste, die an unseren Reisen bis zum 7. April 2023 teilnehmen, müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen oder über einen gültigen Genesenen-Status verfügen. Dies gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren. Diese Vorgaben der deutschen Bundesregierung wurden zum 1. Oktober 2022 abgeändert.

Als vollständiger Impfschutz gilt seit dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023: 

– drei Impfungen (Abstand von mindestens drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung) oder

– zwei Impfungen, wenn

  • vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte
  • vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte
  • nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988

 

Mit drei Impfungen oder zwei Impfungen und einer nachgewiesenen Covid-Infektion gilt der Impfschutz nach aktuellem Stand zeitlich unbegrenzt. Diese Regeln gelten auch bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson. Die 90-Tage-Frist des Genesenen-Status gilt in Kombination mit einer Impfung nicht.

Informationen zum Genesenen-Status

Der Genesenen-Status ist nur für Erwachsene relevant, die keine einzige Impfung erhalten haben. Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion (PCR oder Antigen) darf mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.

Informationen zum EU-Impfzertifikat

Aktuell [Stand: Januar 2023] wird im Reiseverkehr innerhalb der EU kein Impfnachweis benötigt. Das EU-Zertifikat ist bis zu 270 Tagen nach der Zweitimpfung gültig. Auffrischungsimpfungen [„Booster-Impfungen“] gelten aktuell unbegrenzt.

 

 

Nach meiner Buchung wird für mein Reiseziel eine Reisewarnung aufgrund der pandemischen Entwicklung ausgesprochen. Kann ich jetzt umbuchen oder stornieren?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat bereits am 2. März 2022 alle verbliebenen Länder von seiner Liste der Hochrisiko-Gebiete gestrichen. Es ist aber in Zukunft möglich, dass das RKI erneut Länder zu Hochrisikogebieten erklärt. Im Fall einer Reisewarnung informieren wir Sie über diese Entwicklung und bieten Ihnen ein kostenloses Rücktrittsrecht oder eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit an. Ein Storno- und Umbuchungsrecht haben Sie in jedem Fall auch dann, wenn die Hochstufung zum Hochrisikogebiet sehr kurzfristig vor Ihrer Reise geschieht.

 

Ich habe zum Reiseantritt nur zwei Impfungen erhalten. Was ist nun zur Teilnahme an der Reise erforderlich?

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Reisen ist der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes – gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes der deutschen Bundesregierung. Seit dem 1. Oktober 2022 besteht ein vollständiger Impfschutz erst nach drei Impfungen bzw. nach zwei Impfungen und einer Genesung (siehe oben). Sie gelten somit nach einer zweimaligen Impfung als nicht vollständig geimpft und können daher ohne eine dritte Impfung nicht an der Reise teilnehmen.

 

Wie lange muss die letzte Impfung zurückliegen?

Bei den derzeit von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen ist der volle Impfschutz im Zeitraum von zwei Wochen ab der Zweitimpfung (s. oben) gegeben. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch die für vollständig Geimpfte vorgesehenen Lockerungen. Bei der dritten bzw. vierten Impfung (Booster-Impfungen) gibt es diese Frist von zwei Wochen nicht.

 

Ist es relevant, welcher Impfstoff gespritzt wurde?

Nein, wir akzeptieren alle Impfungen mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Das sind mit Stand 1.4.2022 die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax (Nuvaxovid). Wenn die EMA weitere Impfstoffe freigibt, erweitert sich die Liste entsprechend.

 

Wenn ich zur Gruppe der Genesenen gehöre: Wie lang darf meine Corona-Erkrankung zurückliegen? Welchen Nachweis muss ich erbringen?

Sie müssen den Nachweis über einen positiven SARS-CoV-2-PCR-Test, der maximal drei Monate und mindestens 28 Tage alt ist, erbringen.

 

Einige Länder fordern für die Einreise zusätzlich zum  Impf- oder Genesenennachweis auch ein negatives (PCR)-Testergebnis. Wie geht Studiosus vor, wenn ich mein Testergebnis nicht rechtzeitig erhalte?

In den letzten Monaten haben die meisten Länder ihre Einreisebestimmungen deutlich gelockert. Es gibt daher aktuell [Stand: 2. Januar 2023] kaum noch Reiseländer, die für vollständig Geimpfte ein zusätzliches negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Schnelltest) fordern.

Wegen der deutlichen Lage-Entspannung hat die Zahl der Teststellen hierzulande deutlich abgenommen. Bei den verbliebenen Teststellen sind Covid19-Tests unkompliziert und zeitnah zu bekommen. Sollten Sie  ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen müssen, achten Sie bitte darauf, dass Sie dieses in digitaler Form (z.B. als PDF) erhalten und dass der Nachweis die ID des Testzentrums sowie eine Angabe über das Testverfahren enthält. Zudem erkennen viele Länder im internationalen Reiseverkehr nur Testnachweise in englischer Sprache (bzw. in der Landessprache) an. In Ihren Reiseunterlagen informieren wir Sie rechtzeitig, ob Sie für Ihr Reiseland eine entsprechende Testung benötigen.

 

Welche konkreten Bestimmungen zur Einreise gelten für meine Reise?

Die detaillierten und aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Wunschreise finden Sie jeweils unter der Rubrik „Sicherheit | Gesundheit | Einreise“ der Online-Reiseausschreibung. Wir verweisen dort unter anderem auf die entsprechenden Hinweise des deutschen Auswärtigen Amtes. Darüber hinaus können sich dort auch Staatsangehörige anderer Nationen über die jeweiligen Pass- und Visumserfordernisse dieser Reise informieren.

 

Was passiert, wenn ich aufgrund der Einreisebestimmungen des Landes einen PCR- bzw. Antigen-Test zur Einreise benötige und dieser positiv ausfällt?

In diesem Fall können Sie an der Reise nicht teilnehmen. Es gelten dann die in unseren Allgemeinen Reisebedingungen festgeschriebenen Stornokosten. Haben Sie einen Reiseschutz bei der Allianz Travel gebucht, ist dies ein versicherter Fall und Allianz Travel springt ein. Dies gilt allerdings nur für Allianz-Travel-Verträge, die ab dem 1. Juli 2021 abgeschlossen wurden. Verfügen Sie über einen Jahresvertrag, der bereits früher abgeschlossenen wurde, so können Sie diesen beenden und einen neuen Jahresvertrag mit Corona-Schutz bei der Allianz Travel abschließen. Selbstverständlich wird Ihnen dann die anteilige Jahresprämie Ihres alten Vertrags erstattet. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser ServiceCenter unter  00 800/24 02 24 02 (gebührenfrei aus D, A und CH) oder 00 49 89/500 60-0 (aus anderen Ländern).

 

Wie geht der Veransttalter mit den unterschiedlichen Einreisebestimmungen von Gästen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in ein Land um?

Vor dem Hintergrund der weitgehenden Lockerungen bei den Einreisebestimmungen der meisten, auch außereuropäischen, Länder wurden die Einreisebestimmungen für Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch aus anderen Nachbarländern wieder angeglichen. Im Rahmen unserer Reiseinformationen teilen wir die jeweils geltenden Bestimmungen mit. Da sich die Corona-Bestimmungen auch weiterhin kurzfristig verändern können, raten wir Ihnen vorsorglich, kurz vor Reisebeginn unsere Angaben zu den Einreisebestimmungen noch einmal zu überprüfen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unseren Recherchen nicht alle Herkunftsländer unserer Kunden berücksichtigen können – und auch nicht alle gegebenenfalls unterschiedlichen Regelungen der Zielgebiete für einzelne Bundesländer, Kantone oder bestimmte Regionen, in denen unsere Kunden ihren Wohnsitz haben.

Alle übrigen Einreisebestimmungen, die nicht mit dem Corona-Schutz zusammenhängen, sind für alle Staatsangehörigen bei uns auf der Website veröffentlicht (in Zusammenarbeit mit unserem Dienstleister Passsolution).

 

Muss ich im Bus trotz 2G-Regel eine FFP2-Maske tragen?

Ja, in allen unseren Transfertaxen und Reisebussen weltweit gilt für alle Reisen mit Abreise bis zum 28. Februar 2023 die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder zwischen 6 Jahren und 14 Jahren können statt einer FFP2-Maske eine medizinische Schutzmaske tragen.  Selbstverständlich steht Ihnen auch nach dem 1. März 2023 die Entscheidung frei, ob Sie sich im Reisebus oder in anderen Innenräumen mit einer Maske schützen möchten. Besteht in einem Reiseland über den 1. März hinaus eine Maskenpflicht, z.B. für Fahrten in Reisebussen, gilt diese Vorgabe selbstverständlich auch auf unseren Reisen unverändert weiter.

 

Muss ich trotz vollständiger Impfung oder Genesung mit Tests auf der Reise rechnen?

Es gibt aktuell kaum noch Länder, die zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenennachweis als Voraussetzung für die Einreise die Vorlage eines negativen Testergebnisses fordern – s. oben. In keinem Land wird aktuell während des Aufenthalts, vor dem Rückflug oder beim Grenzübertritt in ein Nachbarland eine Testung gefordert.

Sollten entsprechende Vorschriften wieder eingeführt werden, informieren wir selbstverständlich rechtzeitig vor Reisebeginn.

 

Was passiert, wenn ich als Gast im Reiseland positiv getestet werde?

Sollte sich ein Gast auf der Reise mit Covid-19 infizieren, sind wir vorbereitet! Zwar ist eine weitere Teilnahme positiv getesteter Personen am gemeinsamen Gruppenprogramm nicht mehr möglich. Wir bieten unseren betroffenen Gästen aber auch in diesem Fall selbstverständlich jede mögliche Unterstützung vor Ort und für die Rückreise. Der Studiosus-Reiseleiter sorgt dafür, dass Gäste, wenn nötig, in kompetente ärztliche Behandlung kommen – und sollte er gerade nicht zur Stelle sein: Unser medizinisches Notruftelefon ist rund um die Uhr erreichbar.

 

Was passiert, wenn ein Teilnehmer der Reisegruppe vor Ort positiv getestet wird?

Im Jahr 2022 haben zahlreiche Länder ihre Maßnahmen gegen Covid-19 gelockert, eine Nachverfolgung von Infektionsfällen durch die örtlichen Gesundheitsbehörden findet vielfach nicht mehr statt. Dennoch bitten wir weiterhin alle Gäste mit akuten Erkältungssymptomen aus Rücksichtnahme auf die Mitreisenden, sich vorsorglich in einer Teststation testen zu lassen bzw. einen Selbsttest durchzuführen. Da in vielen Reiseländern Selbsttests schwierig bzw. nur zu deutlich höheren Kosten erhältlich sind, raten wir, eine ausreichende Menge an Tests auf die Reise mitzunehmen.

Sollte in einer Reisegruppe ein Infektionsfall auftreten, kümmern wir uns zusammen mit unserem Netzwerk örtlicher Partner und mit unserem medizinischen Assistance-Team „med con“ um bestmögliche Betreuung und unterstützen betroffene Gäste bei Planung und Organisation der  Rückreise. Auch wenn es im Reiseland selbst keine Quarantäneregelung mehr gibt: Eine Teilnahme am gemeinsamen Gruppenprogramm ist für infizierte Gäste nicht mehr möglich.

Da in Zusammenhang mit einer Unterbringung im Reiseland oder einer vorzeitigen Rückreise Mehrkosten auf Sie zukommen können, achten Sie bitte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, der etwaige Mehrkosten auch im Fall einer Covid-19-Infektion abdeckt.

 

Stand: 18. Januar 2023

 

 

 

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