Muss ich vollständig geimpft sein, um an euren Reisen teilzunehmen?
Im Herbst 2021 mussten wir pandemiebedingt einen vollständigen Impfschutz zur Buchungsvoraussetzung für alle Reisen machen. Nur so können wir gewährleisten, dass unsere Gäste trotz der sich regelmäßig ändernden Auflagen und Bestimmungen alle Leistungsbestandteile unserer Reisen vollumfänglich in Anspruch nehmen können. Seit Einführung der 2G-Regel auf unseren Europa-Reisen bzw. der 1G-Regel auf unseren Fernreisen beobachten wir die Situation kontinuierlich. Infolge der aktuellen Entwicklungen gelten derzeit folgende Bestimmungen für unsere Reisen:
Europareisen:
Reisebeginn bis 31.03.2023:
Die Teilnahme an unseren Reisen ist ausschließlich für vollständig gegen SARS-COV-2 (CORONAVIRUS) geimpfte Personen oder Genesene möglich. Es gilt die 2G-Regel.
Reisebeginn ab 01.04.2023:
Auch wenn eine vollständige Impfung gegen COVID-19 für die Reiseteilnahme nicht mehr vorausgesetzt wird, raten wir dennoch dringend dazu. Unsere Informationen bezüglich Einreisebestimmungen und Reisebedingungen im Zielgebiet etc. sind ausschließlich auf vollständig geimpfte Menschen ausgerichtet. Aufgrund der derzeitig gültigen Einreisebestimmungen können unsere Europareisen jedoch auf eigenes Risiko auch ohne vollständigen Impfschutz gebucht werden – wir übernehmen keine Haftung für Folgekosten, die infolge von veränderten Einreisebestimmungen entstehen.
Fernreisen:
In vielen Ländern ist nach wie vor für die Einreise oder das Reisen im Land selbst eine vollständige Impfung gegen COVID-19 (inklusive entsprechenden Auffrischungsimpfungen) erforderlich. Die Teilnahme an unseren Reisen ist bis auf Weiteres ausschließlich für vollständig gegen SARS-COV-2 (CORONAVIRUS) geimpfte Personen möglich. Ein Genesenennachweis wird außerhalb der EU nicht flächendeckend anerkannt, sodass für unsere Fernreisen die 1G-Regel gilt.
Wer gilt als vollständig geimpft im Rahmen unserer 2-G-Regel (Europareisen mit Reisebeginn bis 31.03.2023) bzw. 1-G-Regel (Fernreisen)?
Als vollständig geimpft gilt derjenige, der einen Nachweis einer vollständigen Impfung/Immunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff hat. Alle aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffe werden nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut in zwei Dosen verabreicht. Am 15. Tag nach der 2. Impfung ist die Grundimmunisierung erreicht. Auch Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sind, müssen eine 2. Impfung erhalten, um als grundimmunisiert zu gelten.
Um auf unseren Reisen als „vollständig geimpft“ zu gelten, ist die Vorlage eines gültigen, digitalen EU-Impfzertifikats erforderlich. Sofern du bisher „nur“ die Grundimmunisierung, bestehend aus zwei Impfdosen, erhalten hast, beachte bitte, dass das Impfzertifikat seine Gültigkeit verliert, sofern du dich nach Ablauf einer 3-Monatsfrist nicht erneut impfen lässt. Ab dem Tag deiner 3. Impfung ist das EU-Impfzertifikat derzeit unbegrenzt gültig.
Benötige ich für eine Buchung mit euch einen Nachweis über eine COVID-19-Impfung?
Einen Nachweis über eine Impfung verlangen wir nicht von dir. Wir vertrauen dir und setzen auf dein Solidaritätsgefühl.
Wie verfahrt ihr mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können?
Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können, raten wir aktuell von einer Reisebuchung ab. Als Reiseveranstalter haben wir keinerlei Einfluss auf etwaige Reisebeschränkungen einzelner Länder oder Regionen. Da es zum Thema „aus medizinischen Gründen nicht geimpft“ keine einheitlichen offiziellen Informationen der einzelnen Regierungen gibt, können wir für den betroffenen Personenkreis keine Reiseteilnahme empfehlen. Die Entscheidung für eine Reiseteilnahme liegt in dem in dem Fall in deiner Verantwortung. Du musst damit rechnen, dass dir die Einreise in ein Land bzw. eine Region verweigert wird. In dem Fall entstehen Stornierungsgebühren lt. AGB. Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen immer die jeweils zuständigen Beamten in den einzelnen Ländern und Regionen.
Zusätzlich weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir für unsere Reisen Reisebestimmungen ausschließlich für Geimpfte recherchieren und kommunizieren. Für Nicht-Geimpfte gelten unter Umständen abweichende Bestimmungen, die sich jederzeit, auch kurzfristig, ändern können. Während unserer Gruppenreisen werden alle Leistungen für Geimpfte erbracht. Für Nicht-Geimpfte können einzelne Bestimmungen dazu führen, dass nicht alle Reiseleistungen in Anspruch genommen werden können.
Wie geht ihr mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amts um?
Für alle Reisetermine differenzieren wir zwischen einer Reisewarnung und einer COVID-19-bedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Sollte zum Zeitpunkt deines Urlaubs eine reguläre Reisewarnung (z. B. aufgrund von Unruhen im Reiseland, Sicherheitsbedenken, etc.) bestehen, sagen wir deine Reise ab. Du hast dann die Wahl: Du erhältst deine Anzahlung zurück oder lässt sie für die nächste Reise als Guthaben stehen.
Sollte zum Zeitpunkt deines Urlaubs eine COVID-19-bedingte Reisewarnung bestehen, sagen wir deine Reise nicht ab, sofern die Durchführung unseren strengen Qualitäts-, Sicherheits- und Hygieneansprüchen genügt. In diesem Fall gilt auch kein pauschales kostenfreies Stornorecht. Deine Reisebuchung kannst du dann lt. unseren AGB stornieren.
Sofern ein Reiseziel zum Virusvariantengebiet in Verbindung mit einer COVID-19-bedingten Reisewarnung erklärt wird, sagen wir die Reise ab und bieten dir die Durchführung erneut an, sofern genügend weitere Teilnehmer zusagen.
Worauf sollte ich vor meiner Reise achten?
Bei Buchung:
Bitte vergewissere dich (ganz unabhängig von der aktuellen Corona-Situation), dass du bei Auslandsreisen einen gültigen Reisekrankenversicherungsschutz für deine Reise hast. Die Versicherungsbedingungen geben dir genaue Auskünfte darüber, welche Krankheitsfälle in deiner Police abgedeckt sind.
Bei einer Reisewarnung für das Urlaubszielland leistet eine „herkömmliche“ Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung NICHT.
Ebenso sind eine Erkrankung an COVID-19 oder Quarantäne-Maßnahmen nicht versichert. Um die Risiken abzudecken, müssen diese Hauptversicherungen um den Ergänzungs-Schutz COVID-19 erweitert werden. Dieser Ergänzungs-Schutz kostet 26 € mit Selbstbehalt und 29 € ohne Selbstbehalt und kann zu allen Wikinger-Versicherungs-Angeboten sofort bei Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt hinzu gebucht werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.
Beim Koffer packen:
Denke an Mund- und Nasenschutzmasken und ein Handdesinfektionsgel oder -spray
Was passiert, wenn das Zielland besondere Auflagen an die Einreisebestimmungen knüpft?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende für die Einreise selbst verantwortlich ist. Wird ein negativer PCR-Test oder eine Vorab-Registrierung mit Angabe persönlicher Daten in die Einreisebestimmungen eines Landes aufgenommen, informieren wir dich im Vorfeld der Reise entsprechend.
Wie gewährleistet ihr den Schutz vor COVID-19 auf euren Reisen?
Im Sinne aller Reiseteilnehmer setzen wir bei unseren Fernreisen bis auf weiteres einen vollständigen COVID-19-Impfschutz auf unseren Reisen voraus (1G). Bei unseren Europareisen gilt für Touren mit Reisebeginn bis 31.03.23 die 2G-Regel (vollständige Impfung oder Genesenennachweis). Für Europareisen mit Reisebeginn ab 01.04.23 empfehlen wir dringend einen vollständigen Impfschutz, setzen ihn jedoch nicht mehr grundsätzlich zur Reiseteilnahme voraus. Grundlage unserer Entscheidgungen sind hierbei die epidemiologische Lage sowie die Einreisebestimmungen der von uns besuchten Ländern sowie die Bestimmungen vor Ort.
Grundsätzlich möchten wir klarstellen, dass es nicht unsere Absicht ist, irgendjemanden zu bevormunden. Wir respektieren jede persönliche Entscheidung und die Freiheit eines jeden einzelnen. Dennoch haben wir eine Verantwortung: Alle unsere Reisenden sollen sich auf unseren Touren wohlfühlen und gesund wieder nach Hause kommen! Auf unseren Reisen sorgen wir mit unserem Sicherheits- und Hygienekonzept dafür, das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 zu reduzieren. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es allerdings nicht – das gilt auf Reisen genauso wie Zuhause.