FAQ Corona

Muss ich vollständig geimpft sein, um an euren Reisen teilzunehmen?

Im Herbst 2021 mussten wir pandemiebedingt einen vollständigen Impfschutz zur Buchungsvoraussetzung für alle Reisen machen. Nur so können wir gewährleisten, dass unsere Gäste trotz der sich regelmäßig ändernden Auflagen und Bestimmungen alle Leistungsbestandteile unserer Reisen vollumfänglich in Anspruch nehmen können. Seit Einführung der 2G-Regel auf unseren Europa-Reisen bzw. der 1G-Regel auf unseren Fernreisen beobachten wir die Situation kontinuierlich. Infolge der aktuellen Entwicklungen gelten derzeit folgende Bestimmungen für unsere Reisen:

Auch wenn eine vollständige Impfung gegen COVID-19 für die Reiseteilnahme nicht mehr vorausgesetzt wird, raten wir dennoch dringend dazu. Unsere Informationen bezüglich Einreisebestimmungen und Reisebedingungen im Zielgebiet etc. sind ausschließlich auf vollständig geimpfte Menschen ausgerichtet. Aufgrund der derzeitig gültigen Einreisebestimmungen können unsere Reisen jedoch auf eigenes Risiko auch ohne vollständigen Impfschutz gebucht werden – wir übernehmen keine Haftung für Folgekosten, die infolge von veränderten Einreisebestimmungen entstehen.

 

Gibt es eine Reiseversicherung mit COVID-19 Schutz?

Du hast für alle Reisen optional die Möglichkeit, die Ergänzungsversicherung COVID-19 abzuschließen. Voraussetzung ist die Buchung einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eines Reiseschutzpaktes direkt bei uns. Ein Abschluss ohne Hauptversicherung (ERGO Reiseversicherung) ist nicht möglich. Die Versicherung kostet 26 Euro mit Selbstbeteiligung und 29 Euro ohne Selbstbeteiligung pro Buchung und gilt weltweit. Bei der Ergänzungsversicherung COVID-19 übernimmt die ERGO im Falle eines positiven Corona-Tests die Stornokosten für den Reiserücktritt. Bei Erkrankung an COVID-19 während der Reise sind die medizinischen Kosten, wie auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland abgedeckt. Bei Erkrankung werden außerdem die Kosten für eine angeordnete Quarantäne übernommen.

Das Wikinger-Reiseschutzpaket beinhaltet die Stornokosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Gepäck-Verspätungsschutz, sowie die Reisekranken-Versicherung. Es enthält nicht den Ergänzungsschutz Covid-19.

 

Wie geht ihr mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amts um?

Für alle Reisetermine differenzieren wir zwischen einer Reisewarnung und einer COVID-19-bedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Sollte zum Zeitpunkt deines Urlaubs eine reguläre Reisewarnung (z. B. aufgrund von Unruhen im Reiseland, Sicherheitsbedenken, etc.) bestehen, sagen wir deine Reise ab. Du hast dann die Wahl: Du erhältst deine Anzahlung zurück oder lässt sie für die nächste Reise als Guthaben stehen.
Sollte zum Zeitpunkt deines Urlaubs eine COVID-19-bedingte Reisewarnung bestehen, sagen wir deine Reise nicht ab, sofern die Durchführung unseren strengen Qualitäts-, Sicherheits- und Hygieneansprüchen genügt. In diesem Fall gilt auch kein pauschales kostenfreies Stornorecht. Deine Reisebuchung kannst du dann lt. unseren AGB stornieren.
Sofern ein Reiseziel zum Virusvariantengebiet in Verbindung mit einer COVID-19-bedingten Reisewarnung erklärt wird, sagen wir die Reise ab und bieten dir die Durchführung erneut an, sofern genügend weitere Teilnehmer zusagen.

Worauf sollte ich vor meiner Reise achten?

Bei Buchung:

Bitte vergewissere dich (ganz unabhängig von der aktuellen Corona-Situation), dass du bei Auslandsreisen einen gültigen Reisekrankenversicherungsschutz für deine Reise hast. Die Versicherungsbedingungen geben dir genaue Auskünfte darüber, welche Krankheitsfälle in deiner Police abgedeckt sind.

Bei einer Reisewarnung für das Urlaubszielland leistet eine „herkömmliche“ Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung NICHT.

Ebenso sind eine Erkrankung an COVID-19 oder Quarantäne-Maßnahmen nicht versichert. Um die Risiken abzudecken, müssen diese Hauptversicherungen um den Ergänzungs-Schutz COVID-19 erweitert werden. Dieser Ergänzungs-Schutz kostet 26 € mit Selbstbehalt und 29 € ohne Selbstbehalt und kann zu allen Wikinger-Versicherungs-Angeboten sofort bei Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt hinzu gebucht werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.

Beim Koffer packen:

Denke an Mund- und Nasenschutzmasken und ein Handdesinfektionsgel oder -spray

Was passiert, wenn das Zielland besondere Auflagen an die Einreisebestimmungen knüpft?

Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende für die Einreise selbst verantwortlich ist. Wird ein negativer PCR-Test oder eine Vorab-Registrierung mit Angabe persönlicher Daten in die Einreisebestimmungen eines Landes aufgenommen, informieren wir dich im Vorfeld der Reise entsprechend.

Wie gewährleistet ihr den Schutz vor COVID-19 auf euren Reisen?

Im Sinne aller Reiseteilnehmer setzen wir bei unseren Fernreisen bis auf weiteres einen vollständigen COVID-19-Impfschutz auf unseren Reisen voraus (1G). Bei unseren Europareisen gilt für Touren mit Reisebeginn bis 31.03.23 die 2G-Regel (vollständige Impfung oder Genesenennachweis). Für Europareisen mit Reisebeginn ab 01.04.23 empfehlen wir dringend einen vollständigen Impfschutz, setzen ihn jedoch nicht mehr grundsätzlich zur Reiseteilnahme voraus. Grundlage unserer Entscheidgungen sind hierbei die epidemiologische Lage sowie die Einreisebestimmungen der von uns besuchten Ländern sowie die Bestimmungen vor Ort.

Grundsätzlich möchten wir klarstellen, dass es nicht unsere Absicht ist, irgendjemanden zu bevormunden. Wir respektieren jede persönliche Entscheidung und die Freiheit eines jeden einzelnen. Dennoch haben wir eine Verantwortung: Alle unsere Reisenden sollen sich auf unseren Touren wohlfühlen und gesund wieder nach Hause kommen! Auf unseren Reisen sorgen wir mit unserem Sicherheits- und Hygienekonzept dafür, das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 zu reduzieren. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es allerdings nicht – das gilt auf Reisen genauso wie Zuhause.

Was passiert, wenn ein Teilnehmer der Reisegruppe vor Ort positiv getestet wird?

In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Länder ihre Maßnahmen gegen Covid-19 gelockert. Sollte in einer Reisegruppe ein Infektionsfall auftreten, gelten die jeweiligen Landesbestimmungen. Sollten diese keine Quarantäne vorschreiben, so ist die Teilnahme positiv getester Gäste am weiteren Reiseverlauf weiterhin möglich.

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